Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir legen Wert auf Transparenz und Klarheit in unseren Geschäftsbeziehungen. Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Buchungen und Auftritte. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
Buchungsablauf bei The Mussentimòs
Um einen reibungslosen Ablauf für beide Seiten zu gewährleisten, haben wir einen klaren Buchungsprozess etabliert:
- Anfrage: Senden Sie uns Ihre Angebotsanfrage mit allen relevanten Details zu Ihrem Event.
- Persönliche Vorstellung: Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um Ihre Wünsche und Vorstellungen zu besprechen.
- Angebot: Basierend auf dem Gespräch erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie.
- Auftragsbestätigung: Nach Ihrer Zustimmung erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung.
- An,- Bezahlung:
a) Anzahlung: 50% der vorläufigen Gesamtkosten, ist sofort zu zahlen.
b) Rechnungsstellung inkl. Restbetrag: Die Restzahlung erfolgt nach dem Auftritt gemäß Rechnung und Ist die Höhe der tatsächlichen entstandenen Gesamtsumme.
c) Zahlweise und Details: Der Restbetrag, in Höhe der tatsächlichen Gesamtsumme, ist nach spätestens nach 7 Kalendertagen, nach Eingang der Rechnung, welche via E-Mail zugestellt wird, auf das Bankkonto unser zu überweisen. Der Tag der elektronischen Zustellung (E-Mail) ist maßgebend.
- Stornierung:
4. Rücktritt vom Vertrag beiderseits
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:
a) Bis 30 Kalendertage vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet.
b) Bis 21 Kalendertage vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Gesamtsumme berechnet.
c) Bis 14 Kalendertage vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 75 % der Gesamtsumme berechnet.
d) Bis 7 Kalendertage vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Gesamtsumme berechnet.
e) Sollte es nach der Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatz-Auftrag (anderen Termin) und zu gleichen Konditionen, fallen bis 21 Kalendertage vor der Veranstaltung 25 % der Gesamtkosten Umbuchungskosten an.
f) Ein Rücktritt seitens DJs ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ ist nicht verpflichtet gleichwertigen Ersatz zu besorgen und kann auch nicht zum Schadenersatz herangezogen werden.
g )Der DJ wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe Absage einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.
h) Im Falle anderen Arten der Nichterfüllung einer dieser Bedingungen verpflichtet sich der DJ zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 30 % an den Auftraggeber.
- Besonderheiten: Besondere Wünsche oder Anforderungen werden im Vorfeld besprochen und schriftlich im Auftrag festgehalten.
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Alle Änderungen im Auftrag: Müssen spätestens 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich gesondert angegeben und vereinbart werden.
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Zusätzliche Vereinbarungen: Müssen im Auftrag schriftlich und gesondert angegeben und vereinbart werden.
Wichtige Hinweise für unsere Kunden
Um einen gelungenen Auftritt zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
- An.- Abfahrt: A) Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist vom Auftraggeber für ungehinderte freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. B) Je nach Größe und Art des Auftrages zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. C) Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
- Auf.- und Abbau Arbeitsplatz und Platzbedarf: Für den Auf- und Abbau benötigen wir ausreichend Zeit. A) Wir informieren Sie, in Abhängigkeit von der Größe der Veranstaltung über unseren Platzbedarf für unsere Performance. B) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz und Mobiliar (z.B. Tisch, Stuhl) zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen. C) Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen abgesicherten Strom Anschlussmöglichkeiten. D) Der Arbeitsplatz des DJ´s darf nicht verschmutzt oder uneben sein, insbesondere die Bodenflächen.
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Wetterschutz: Bei Open-Air-Veranstaltungen ist ein geeigneter Wetterschutz erforderlich. A) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das gesamte Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen störenden Witterungsbedingungen vor Fremdkörpern geschützt ist. B) Falls die Performance und Equipment aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.
- Lautstärke: Bitte beachten Sie die örtlichen Bestimmungen zur Lautstärke und falls nötige melden sie die bei den zu den zuständigen Behörden an.
- Verpflegung DJ und Alltagsbetreuer: A) Die Verpflegung des DJ mit Getränke, Spesen und alkoholfreien Getränken sind anlassübliche Verpflegung und bei längerer Veranstaltungsdauer, ab der 2. Stunde durch den Veranstalter kostenfrei zur Verfügung zu stellen. B) Andere als anlassübliche Verpflegungsspeisen und Getränke sind separat abzusprechen.
Urheber- und Leistungsschutzrechte
Wir respektieren das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte unserer Musik und Darbietungen. Die GEMA-Meldung wird vom Auftraggeber als Veranstalter übernommen.
- GEMA:
A) Alle anfallenden GEMA-Gebühren werden direkt vom Auftraggeber als Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.
B) Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
Haftungsbeschränkung
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Haftungsbeschreibung: A) Für Schäden, die durch unser Equipment oder unsere Performance entstehen, übernehmen wir die Haftung im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. B) Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
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Haftung an Equipment: A) Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. B) Sofern der DJ durch nicht von ihm/Ihnen zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen), sowie behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auch keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
- Der Gerichtsstand ist 26789 Leer, der Sitz der The Mussentimòs.
Haben Sie dazu noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben oder ein individuelles Angebot wünschen.